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Privatschulfinanzierung

Stand Herbst 2017

Erfreulich ist, dass in Sachen Privatschulfinanzierung ein Fortschritt erzielt werden konnte. Nachdem die für Februar 2016 geplante Demonstration in der Landeshauptstatt abgesagt wurde, fand im Frühjahr 2017 eine solche Kundgebung statt. Mehr als 11.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren auf dem Stuttgarter Königsplatz versammelt und gaben den Verhandlungen der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen (AGFS) mit der Landesregierung Rückenwind. Vertreter aus den Fraktionen des Landtags und Kultusministerin Eisenmann sprachen sich – wieder einmal – für ein breit aufgestelltes freies Schulwesen in Baden-Württemberg aus. Dieses Mal gab es jedoch auch die Zusicherung, die 80%-Regelung im Privatschulgesetz zu verankern. (Zur Erinnerung: 80% der Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule sollen den freien Trägern zur Verfügung gestellt werden. – „Bruttokostenmodell“.) Damit würde eine automatische Ankoppelung an die Kostenentwicklung bei den öffentlichen Schulen geschaffen und der jeweilige Finanzierungsvorbehalt durch den Landtag entfallen. – Die Regelung wurde inzwischen Gesetz. Im Einzelnen sind noch einige Fragen zu klären (Ausgestaltung des Berichtswesens, Finanzierung bei vollständigem Verzicht auf Schulgeld …), allerdings handelt es sich nach vielen Jahren oder Jahrzehnten der Auseinandersetzung tatsächlich um einen Fortschritt. Dazu hat sicher auch die gute Öffentlichkeitsarbeit der AGFS beigetragen. U.a. mit dem jährlichen „Tag der freien Schule“, an dem koordiniert und gezielt Landtagsabgeordnete an Schulen in freier Trägerschaft eingeladen werden, konnte offensichtlich doch einiges erreicht werden.