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Elternbeirat

Klassenpflegschaftssitzung (Elternabend)

 

Zusammensetzung:

  • alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten der SchülerInnen

  • alle LehrerInnen, die in der Klasse unterrichten und

  • bei geeigneten Themen: die beiden gewählten Klassensprecher

Vorsitz:

  • Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der gewählte Klassen-Elternvertreter

  • Stellvertreter ist der Klassenlehrer

Aufgaben:

  • Pflege enger Verbindungen zwischen den Eltern und Schule,

  • Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und LehrerInnen in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der SchülerInnen

  • Eltern und LehrerInnen sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.

Die Klassenpflegschaft tritt mindestens zweimal im Schuljahr (mindestens einmal im Schul-Halbjahr) zusammen. Eine Sitzung muss zudem stattfinden, wenn ein Viertel der Eltern, der Klassenlehrer, der Schulleiter oder der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen.

Die anwesenden Eltern bzw. Sorgeberechtigten wählen am ersten Klassenpflegschaftsabend (Elternabend) in jedem Schuljahr den Klassen-Elternvertreter und dessen Stellvertreter.

Die beiden Klasseneltervertreter handeln als Team - gemeinsam mit dem Klassenlehrer.

„Elternabend“   ist nach wie vor das gebräuchlichere Wort für „Klassenpflegschaftssitzung“.

Das Gelingen der Klassenpflegschaftssitzung hängt ab von der Vorbereitung, von der Gestaltung, vom Einbeziehen der Eltern in Gespräche, von neuen Ideen, von Abwechslung, usw.

Die Gestaltung der Klassenpflegschaftssitzung planen die beiden Klassen-Elternvertreter gemeinsam mit dem Klassenlehrer.

Die Klassenpflegschaftssitzungen sind gedacht als Chance zum Meinungsaustausch und zum Gespräch unter Eltern bzw. mit den Lehrer der Klasse. Viele Informationen lassen sich schriftlich weitergeben. Über neue Lehr- und Lernmethoden usw. muss man reden.

 

Vorbereitung der Klassenpflegschaftssitzung 

Frühzeitig Gespräche bzw. Kontaktaufnahme (telefonisch oder per eMail) mit

  • dem stellvertretenden Elternvertreter,

  • dem Klassenlehrer,

  • ggf. den Klassensprechern,

  • ggf. den FachlehrerInnen (bei Bedarf) und

  • den Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

Rechtzeitig (spätestens vier Wochen vorher) mit dem Klassenlehrer Termin, Uhrzeit, Ort und Tagesordnung festlegen (z.Bsp. Vorstellung neuer LehrerInnen, Information über Unterrichtsziele, Veranstalten eines Abends mit externen Referenten zu bestimmten Themen, Entwicklungsstand [z.Bsp. Leistung, Verhalten, besondere Probleme] der Klasse, Stundenplan, Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften, Kriterien / Verfahren zur Leistungsbeurteilung, Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben, Versetzungsordnung, Prüfungsordnung [bei Abschlussklassen], Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel, Schullandheim-Aufenthalte, Schulausflüge, Wandertage, Besichtigungen, sonstige Veranstaltungen, Förderung der Schülermitverantwortung der Klasse, Schülerbeförderung, Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz, Beschlüsse der Schulkonferenz, Beschlüsse des Elternbeirats, Beschlüsse des Schülerrats).

 

Einladungsschreiben    

Der Klassen-Elternvertreter, als Vorsitzender der Klassenpflegschaft,  verfasst die Einladungsschreiben für die Klassenpflegschaftssitzung (Elternabend).

Der Klassenlehrer kopiert und verteilt ca. zwei Wochen vorher die Einladungsschreiben über die SchülerInnen der Klasse. Schulleitung, Hausmeister (Heizung, usw.) und der Elternbeiratsvorsitzende erhalten ebenfalls ein Einladungsschreiben zur Kenntnisnahme.

Die Einladungen sollten den Eltern bzw. Sorgeberechtigten spätestens eine Woche vor der Sitzung zugegangen sein.

Das Einladungsschreiben sollte enthalten:

  • Klassenbezeichnung (z.Bsp. Klasse 5a), Namen, Telefonnummern und ggf. eMail-Adressen der Eltern-VertreterInnen;

  • Termin, Uhrzeit und Ort (genaue Bezeichnung) der Klassenpflegschaftssitzung (des Elternabends);

  • Tagesordnung;

  • eventuell anstehende Wahlen der Klassen-Elternvertreter (in der Regel im ersten Elternabend eines Schuljahres) müssen in der Einladung angekündigt werden (eigener Tagesordnungspunkt);

  • ggf. Ankündigung, welche FachlehrerInnen zu welchen Themen eingeladen sind und / oder zu welchen Themen eventuell die Klassensprecher oder die SchülerInnen eingeladen sind;

  • Rückmeldeabschnitt (z.Bsp. „Am Elternabend der Klasse 5a werde ich teilnehmen / kann ich leider nicht teilnehmen“ und „Zusätzlich zur Tagesordnung möchte ich gerne über folgendes Thema sprechen: ...“);

  • nach Möglichkeit Vorlagen (Sachverhalt, eventuell Abwägung und ggf. Beschlussvorschlag) zu wichtigen Tagesordnungspunkten als Anlagen.

 

Gestaltung des äußeren Rahmens

  • Bevor die Eltern usw. kommen: Raum herrichten.
  • Aufbau eventuell benötigter Medien und / oder Vorführgeräte (z.Bsp. Overhead, Beamer – bei Bedarf bereits vorab organisieren).
  • Sitzordnung nach Möglichkeit so, dass sich alle ansehen können (z.Bsp. Tischgruppe[n] , Sitzkreis).
  • Namensschilder.
  • Eventuell Getränke und Gläser.
  • Eventuell (Spenden-) Kasse.

 

Ablauf der Klassenpflegschaftssitzung

  • Begrüßung und Leitung des Abends übernimmt der Klassen-Elternvertreter. Er hat auch die Diskussionsleitung und sorgt dafür, dass Tagesordnung und Zeitrahmen eingehalten werden.
  • Anwesenheitsliste durchgehen lassen  
  • Kennenlernen: Wenn man sich kennt, ist vieles leichter. Deshalb Namensschilder ausgeben / aufstellen und eine Kennenlern-Runde einplanen.
  • ggf. Wahlen: Stimmzettel und Stifte vorbereiten, ggf. Wahlleiter bestimmen (eventuell vorher ansprechen). 
  • Weitere Themen: Im Sinne der Kooperation und Partnerschaft sollte mit dem Klassenlehrer bzw. den beteiligten LehrerInnen vorab abgesprochen werden, wie die einzelnen Tagesordnungspunkte gestaltet werden.
  • Protokoll über den Verlauf und die wichtigsten Ergebnisse der Klassenpflegschaftssitzung anfertigen (eventuell vorher jemanden bitten, das Wichtigste mit zu schreiben – z.Bsp. der stellvertretende Klassen-Elternvertreter).
  • Abschluss-Runde: Jeder hat noch einmal die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Nach Möglichkeit sollte der Elternabend spätestens gegen 22.00 Uhr enden.

 

Wahl der Elternvertreter

  • Innerhalb der ersten sechs Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres muss gewählt werden.
  • Wählen kann jedes anwesende sorgeberechtigte Elternteil bzw. jeder Sorgeberechtigte eines Kindes hat in der Klassenpflegschaft eine Stimme (egal, wie viele Kinder ein Elternteil / ein Sorgeberechtigter in der Klasse hat). Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich.
  • Gewählt werden kann jedes anwesende sorgeberechtigte Elternteil bzw. jeder Sorgeberechtigte eines Kindes, außer

- Schulleiter,
- stellvertretender Schulleiter,
- LehrerInnen, die an der Schule unterrichten,
- Ehepartner der Schulleitung und der LehrerInnen, die die Klasse unterrichten,
- Beamte der Schulaufsichtsbehörde,
- Ehepartner der für die Fach- und Dienstaufsicht zuständigen Beamten,
- gesetzliche Vertreter des Schultträgers und deren Stellvertreter sowie
- die beim Schulträger für die Schulverwaltung zuständigen leitenden Beamten.

  • Jedes sorgeberechtigte Elternteil bzw. jeder Sorgeberechtigte kann nur in einer Klasse einer Schule Elternvertreter sein.
  • Auf der Einladung zum Klassenpflegschaftsabend (Elternabend) muss der Tagesordnungspunkt „Wahlen“ aufgeführt sein.
  • Stimmzettel und Sammelgefäß vorbereiten.

Der noch geschäftsführend amtierende Klassen-Elternvertreter bereitet die Wahl vor und führt sie durch, sofern er nicht selbst kandidiert. Kandidiert er wieder, bestimmt er einen Wahlleiter (dieser darf nicht selbst kandidieren, aber abstimmen, wenn er zu den stimmberechtigten Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Klasse gehört).

In neu gebildeten Klassen (z.Bsp. Klassenstufe 5) leitet der Elternbeiratsvorsitzende, ein von ihm bestimmter Klassen-Elternvertreter, der Klassenlehrer oder ein vom Schulleiter bestimmter Lehrer die Wahl.

Wahlablauf

  1. Der Klassen-Elternvertreter weist auf die Wahlen und das Wahlverfahren hin.
  2. Kandidiert der Klassen-Elternvertreter erneut, bestellt er einen Wahlleiter (dieser darf nicht selbst kandidieren, aber abstimmen, wenn er zu den stimmberechtigten Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Klasse gehört). Kandidiert der Klassen-Elternvertreter nicht selbst, leitet er die Wahl.
  3. Der Wahlleiter erstellt die Kandidatenliste für das Amt der Klassen-Elternvertreter. Vorschläge erbitten oder fragen, wer sich selbst vorschlagen möchte.
  4. Nachfragen, ob jemand (egal ob Kandidat oder Wahlberechtigter) eine geheime Wahl wünscht. Wenn ja – geheime Wahl mit Stimmzetteln. Wenn nein – offene Wahl per Handzeichen. Empfehlung: bei mehreren Kandidaten für ein Amt auf jeden Fall geheim wählen.
  5. Wahl der Klassen-Elternvertreter (offen oder geheim).
  6. Stimmen auszählen, Kandidat mit den meisten Stimmen feststellen, fragen, ob er die Wahl annimmt und zur Wahl beglückwünschen.
  7. Wiederholen der Ziffern 3. bis 6. für das Amt des stellvertretenden Klassen-Elternvertreters.
  8. Wahlergebnis schriftlich festhalten und dem Klassenlehrer übergeben.

Amtsübergabe

Im Falle eines Wechsels der Klassen-Elternvertreter führt der bisherige Klassen-Elternvertreter seinen Nachfolger zeitnah in das Amt ein und übergibt ihm die vorhandenen Elternbeirats- und Klassen-Unterlagen.

 

Nach der Klassenpflegschaftssitzung

Zeitnah nach der Klassenpflegschaftssitzung leitet der Klassenlehrer das Protokoll über die Klassenpflegschaftssitzung an die Schulleitung weiter.

Zudem besprechen die Klassen-Elternvertreter und der Klassenlehrer bei Bedarf gemeinsam

  • bei welchen Themen eventuell weiterer Gesprächs- und / oder Informationsbedarf besteht;
  • wer durch wen informiert werden muss
  • durch wen bzw. in welcher Art und Weise die ggf. gefassten Beschlüsse der Klassenpflegschaft umgesetzt werden.