Schulordnung

Wir bemühen uns an unserer Schule um ein friedliches und faires Miteinander. Grundlage dafür ist gegenseitiger Respekt und Achtung bei allen Unterschieden in Wissen, Fähigkeiten und sozialer Stellung. Besonders wichtig ist dabei Rücksicht und Hilfe für die Schwächeren und Jüngeren. Respekt und Rücksicht verdienen aber alle am Schulleben Beteiligten (Mitschüler, Lehrer, Hausmeister, Sekretärinnen, Bäcker, Reinigungskräfte, usw.). Der Umgang miteinander soll geprägt sein von Freundlichkeit und Höflichkeit und lebt von der Bereitschaft Aufgaben für die (Klassen-)Gemeinschaft zu übernehmen. Sowohl Schüler als auch Lehrer achten auf Pünktlichkeit. Wir bemühen uns Räume und Arbeitsmaterialien zu schonen.
Konflikte wollen wir gewaltfrei und fair lösen. Kritik soll sachlich bleiben und die Persönlichkeit des anderen nicht verletzen. Ein gutes Miteinander in Schule und Unterricht gelingt, wenn jeder den anderen so behandelt, wie er selbst behandelt werden möchte.


  • Während der Unterrichtszeit muss in den Gängen absolute Stille herrschen. Um Mitschüler nicht zu stören, ist im gesamten Schulbereich eine angemessene Ruhe einzuhalten, insbesondere auch während der Randstunden um die Mittagspause und nachmittags.
  • Um pünktlich mit dem Unterricht beginnen zu können, geht jeder Schüler mit dem Klingeln auf seinen Platz und legt sich seine Arbeitsmaterialien zurecht. Die Klassenzimmertür ist ab diesem Zeitpunkt zu.
  • Sollte der Lehrer 3 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erscheinen, informiert der Klassensprecher das Sekretariat.
  • Außerhalb der Unterrichtszeit müssen Arbeitsmaterialien, falls sie in der Schule verbleiben, in den dafür vorgesehenen Fächern aufbewahrt werden.
  • Aus hygienischen Gründen wird das Sportzeug grundsätzlich immer mit nach Hause genommen.
  • Der eingeteilte Tafeldienst wischt nach jeder Stunde die Tafel.
  • Die Räume dürfen nur nach Absprache mit dem Klassen- oder Fachlehrer umgestaltet oder dekoriert werden.
  • Nach der letzten Stunde im jeweiligen Raum wird aufgestuhlt, evtl. Müll aufgesammelt, die Fenster geschlossen, das Licht ausgemacht und die Türe geschlossen.
  • In Freistunden halten sich die Schüler der Klassen 5-10 im Aufenthaltsraum auf.
  • In der großen Pause und in der Mittagspause befindet sich kein Schüler im Klassenzimmer, Fachraum, Treppenhaus oder in einem oberen Flur des Schulhauses. Generell bieten der Pausenhof und der Externenraum genügend Platz. Bei schlechtem Wetter kann man sich auch im unteren Gang zum Pausenhof aufhalten.
  • Um das Schulgelände während der Unterrichtszeit verlassen zu dürfen, ist für Schüler der Klassen 5-10 die Erlaubnis der Pausenaufsicht oder des Sekretariats nötig. Diese wird nur erteilt, wenn eine ausdrückliche schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung von einem Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Mit Schuleigentum, aber auch mit Eigentum anderer Schüler muss sorgsam umgegangen werden.
  • Jeder Schüler achtet auf Sauberkeit. Dies gilt für den gesamten Schulbereich, besonders in den Toilettenräumen und an den Getränkeautomaten.
  • Verschmutzungen oder Beschädigungen müssen umgehend gemeldet werden.
  • Im Schulgebäude ist es aus hygienischen und ästhetischen Gründen verboten Kaugummi zu kauen. Zudem ist es nicht erlaubt im Teppichbodenbereich zu essen oder zu trinken.
  • In der Schule ist angemessene Kleidung zu tragen.
  • Abfälle dürfen nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse geworfen werden.
  • Von zu Hause oder aus der Stadt mitgebrachte Verpackungen und anderer Müll wird auch wieder nach Hause mitgenommen. Es wird empfohlen, das Pausenbrot in einer Mehrwegbox mitzubringen.
  • Zusätzlich kontrolliert der eingeteilte Pausendienst den Pausenhof. Dies sollte soweit möglich nicht während der Schulstunden geschehen.
  • Handys und andere Unterhaltungsgeräte dürfen während der Schulstunden nicht benutzt werden.
  • Außerhalb der Unterrichtszeit müssen Arbeitsmaterialien, falls sie in der Schule verbleiben, in den dafür vorgesehenen Fächern aufbewahrt werden. Aus hygienischen Gründen wird das Sportzeug grundsätzlich immer mit nach Hause genommen.
  • Der eingeteilte Tafeldienst wischt nach jeder Stunde die Tafel.
  • Die Räume dürfen nur nach Absprache mit dem Klassen- oder Fachlehrer umgestaltet oder dekoriert werden.
  • Nach der letzten Stunde im jeweiligen Raum wird aufgestuhlt, evtl. Müll aufgesammelt, die Fenster geschlossen, das Licht ausgemacht und die Türe geschlossen.
  • In Freistunden halten sich die Schüler der Klassen 5-10 im Aufenthaltsraum auf.
  • In der großen Pause und in der Mittagspause befindet sich kein Schüler im Klassenzimmer, Fachraum, Treppenhaus oder in einem oberen Flur des Schulhauses. Generell bieten der Pausenhof und der Externenraum genügend Platz. Bei schlechtem Wetter kann man sich auch im unteren Gang zum Pausenhof aufhalten.
  • Um das Schulgelände während der Unterrichtszeit verlassen zu dürfen, ist für Schüler der Klassen 5-10 die Erlaubnis der Pausenaufsicht oder des Sekretariats nötig. Diese wird nur erteilt, wenn eine ausdrückliche schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung von einem Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Mit Schuleigentum, aber auch mit Eigentum anderer Schüler muss sorgsam umgegangen werden.
  • Jeder Schüler achtet auf Sauberkeit. Dies gilt für den gesamten Schulbereich, besonders in den Toilettenräumen und an den Getränkeautomaten.
  • Verschmutzungen oder Beschädigungen müssen umgehend gemeldet werden.
  • Im Schulgebäude ist es aus hygienischen und ästhetischen Gründen verboten Kaugummi zu kauen.
  • Zudem ist es nicht erlaubt im Teppichbodenbereich zu essen oder zu trinken.
  • In der Schule ist angemessene Kleidung zu tragen.
  • Abfälle dürfen nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse geworfen werden.
  • Von zu Hause oder aus der Stadt mitgebrachte Verpackungen und anderer Müll wird auch wieder nach Hause mitgenommen. Es wird empfohlen, das Pausenbrot in einer Mehrwegbox mitzubringen.
  • Zusätzlich kontrolliert der eingeteilte Pausendienst den Pausenhof.
  • Dies sollte soweit möglich nicht während der Schulstunden geschehen.
  • Technische Geräte wie grafikfähige Taschenrechner oder Computer dürfen nur im Sinne des Unterrichts verwendet werden.
  • Alkoholische Getränke dürfen weder in der Schule konsumiert noch mitgebracht werden.
  • Rauchen wird von der Schule nicht gut geheißen und ist deshalb im Schulbereich verboten. Ab der 11. Klasse sollten die Schüler in der Lage sein, selbst Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen. Gesonderte Regelungen für Schüler ab Klasse 11 sind zu beachten.



Erstellt im Schuljahr 2004/2005
von der SMV und dem Lehrerkollegium