Elternarbeit/Gremien
Allgemeines
Zusammensetzung:
- alle Eltern / Sorgeberechtigten der SchülerInnen
- alle LehrerInnen, die in der Klasse unterrichten und
- bei geeigneten Themen: der / dem KlassensprecherIn und der/ dem stellvertretenden KlassensprecherIn.
Vorsitz:
- VorsitzendeR der Klassenpflegschaft ist die / der Klassen-ElternvertreterIn
- StellvertreterIn ist die / der KlassenlehrerIn
Aufgaben:
- Pflege enger Verbindungen zwischen den Eltern und Schule,
- Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und LehrerInnen in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der SchülerInnen
- Eltern und LehrerInnen sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen.
Die Klassenpflegschaft tritt mindestens zweimal im Schuljahr (mindestens einmal im Schul-Halbjahr) zusammen. Eine Sitzung muss zudem stattfinden, wenn ein Viertel der Eltern, die / der KlassenlehrerIn, der Schulleiter oder die / der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen.
Die anwesenden Eltern / Sorgeberechtigten wählen am ersten Klassenpflegschaftsabend (Elternabend) in jedem Schuljahr die / den Klassen-ElternvertreterIn und die / den stellvertretenden Klassen-ElternvertreterIn.
Die beiden KlasseneltervertreterInnen handeln als Team - gemeinsam mit der/dem KlassenlehrereIn.
Die Klassenpflegschaftssitzung
„Elternabend“ ist nach wie vor das gebräuchlichere Wort für „Klassenpflegschaftssitzung“.
Das Gelingen der Klassenpflegschaftssitzung hängt ab von der Vorbereitung, von der Gestaltung, vom Einbeziehen der Eltern in Gespräche, von neuen Ideen, von Abwechslung, usw.
Die Gestaltung der Klassenpflegschaftssitzung planen die beiden Klassen-ElternvertreterInnen gemeinsam mit der / dem KlassenlehrerIn.
Die Klassenpflegschaftssitzungen sind gedacht als Chance zum Meinungsaustausch und zum Gespräch unter Eltern bzw. mit den LehrerInnen der Klasse. Viele Informationen lassen sich schriftlich weitergeben. Über neue Lehr- und Lernmethoden usw. muss man reden.
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern bzw. Sorgeberechtigten der SchülerInnen und den LehrerInnen der Klasse.
VorsitzendeR der Klassenpflegschaft ist die / der Klassen-ElternvertreterIn, StellvertreterIn die / der KlassenlehrerIn.
Die Klassenpflegschaft tritt mindestens zweimal im Schuljahr (das heißt mindestens einmal im Schul-Halbjahr) zusammen. Eine Sitzung muss stattfinden, wenn ein Viertel der Eltern, die / der KlassenlehrerIn, der Schulleiter oder die / der Elternbeiratsvorsitzende darum nachsuchen.