Elternarbeit/Gremien
Am 26.Oktober 2011 fand die erste Elternbeiratssitzung im laufenden Schuljahr statt. Bei der Wahl zum Elternbeiratsvorsitz wurden Frau Dr. Brigitte Reuther (9a) als Vorsitzende und Frau Christa Stützle (10b) als Stellvertreterin für weitere 2 Jahre im Amt bestätigt.
In die Schulkonferenz wurden Herr Hubert Erath (8a) und Frau Katharina Niefer (6b) gewählt, deren Stellvertreter sind Herr Clemens Hering (10c) und Herr Dr. Roland Graf (KS1).
v. links: Katharina Niefer, Christa Stützle, Hubert Erath, Dr.Brigitte Reuther, Dr. Roland Graf, Clemens Hering
Für die Dauer des Schulumbaus, bis voraussichtlich 2014 wurden ElternvertreterInnen in den Bauausschuss gewählt:
Brigitte Rall-Hermann, Gebhard Schöllhorn, Andrea Dennenmoser-Daflos
Rechtliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage: § 57 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg mit den Einschränkungen des Geltungsbereiches für Schulen in freier Trägerschaft § 2 Abs. 2 www.smv.bw.schule.de/Gesetze/schulgesetz.pdf
- Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der SchülerInnen einer Schule. Ihm gehören alle gewählten Klassen-ElternvertreterInnen und alle gewählten stellvertretenden Klassen-ElternvertreterInnen der Schule an.
- Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte – in der Regel jeweils für zwei Schuljahre - die / den VorsitzendeN und die / den stellvertretendeN VorsitzendeN.
- Der Elternbeirat tritt mindestens zweimal im Schuljahr (mindestens einmal je Schul-Halbjahr) zusammen.
Aufgaben
- Interesse und Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung wahren und pflegen.
- Gelegenheit zur Information / Aussprache schaffen.
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, beraten und ggf. der Schule unterbreiten.
- Mitarbeit an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse.
- Verständnis der Eltern bzw. Sorgeberechtigten der SchülerInnen und der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule stärken.
- Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.
- Vertretung der Interessen der Schule im Einvernehmen mit der Schulleitung beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit.
- Mitwirkung an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse.
- Mitwirkung bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung – soweit sie das Leben der Schule berühren.
- Beratung von (geplanten) Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken (z.Bsp. Änderung des Schultyps, Teilung der Schule, Zusammenlegung mit einer anderen Schule, Durchführung von Schulversuchen).
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben gibt sich der Elternbeirat eine Geschäftsordnung.
Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.
Der Elternbeirat wird von der Schule und vom Schulträger beraten und unterstützt. Er erhält alle notwendigen Informationen und Auskünfte von der Schulleitung.
Wahlmodus
Mitglieder des Elternbeirats sind mit gleichen Rechten und Pflichten alle gewählten Klassen-ElternvertreterInnen sowie deren StellvertreterInnen.
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte eineN VorsitzendeN und deren / dessen StellvertreterIn. In diese beiden Ämter nicht wählbar sind:
- Rektoren, Konrektoren und LehrerInnen einer öffentlichen Schule des Landes;
- Ehepartner der LehrerInnen der Schule;
- Ehepartner der in § 14 Absatz 2 Nr. 5 Elternbeiratsverordnung genannten VertreterInnen des Schulträgers;
- gesetzlicheR VertreterIn des Schulträgers, ihre / seine allgemeinen StellvertreterInnen sowie die beim Schulträger für die Schulverwaltung zuständigen leitenden Beamtinnen / Beamten (ergibt sich aus dem jeweiligen Organigramm des Schulträgers);
- wer bereits an einer anderen Schule desselben Schulträgers eines dieser Ämter innehat.
Die Wahl der / des Elternbeiratsvorsitzenden und ihres / seines Stellvertreters findet in zweijährigem Turnus nach der Wahl der Klassen-ElternvertreterInnen - innerhalb von neun Wochen nach Schuljahresbeginn - statt.
Die Wahl erfolgt nach einer schriftlichen Einladung, die Einladungsfrist beträgt eine Woche. Eingeladen wird durch die / den geschäftsführendeN AmtsinhaberIn oder – wenn sie / er verhindert oder nicht (mehr) vorhanden ist - ihren / seineN StellvertreterIn.
Die Wahlen werden in der Regel geheim durchgeführt. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden. Wer die meisten Stimmen erhalten hat ist gewählt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Amtszeit der / des Elternbeiratsvorsitzenden und deren / dessen StellvertreterIn beginnt mit der Annahme der Wahl und dauert zwei Jahre; sie endet mit dem Ende des nächsten Schuljahres. Wiederwahl ist zulässig. Die / der Elternbeiratsvorsitzende und deren / dessen StellvertreterIn bleiben bis zur Neuwahl geschäftsführend im Amt. Die Amtszeit der / des Elternbeiratsvorsitzenden oder der / des stellvertretenden Elternbeiratsvorsitzenden endet vorzeitig bei Verlust der Wählbarkeit (z.Bsp. wenn das Kind die Schule verlässt).